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Ende Zweiter Weltkrieg (Europa)
Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Am 4. Mai hatte der Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg die bedingungslose Kapitulation der Wehrmachtseinheiten unterzeichnet.
Quelle: Kistler, Helmut (2005): Der Zusammenbruch des Dritten Reiches. Unter: http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39581/kriegsende</a> -
Schuman-Erklärung
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Einheitliche Europäische Akte
Die EEA wurde am 2./3. Dezember auf dem Luxemburger Gipfel verabschiedet.
Neuerungen waren u.a.:
1) Die Vollendung des Binnemarktes bis zum 31. Dezember 1992.
2) Einführung der qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat und Stärkung des Europäischen Parlaments.
3) Festlegung von Komptenzen, die in den Römischen Verträgen noch nicht oder nur unzureichend erläurtet wurden, z.B. Sozial- und Umweltpolitik. (Quelle: Weidenfeld, Werner; Wessels Wolfgang (2007): Europa von A bis Z. Bonn, S30 -
Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäischen Union)
Mit dem Vetrag von Maastricht wurde die Europäische Gemeinschaft in die Europäische Union eingebunden. Die EU wurde auf drei Säulen gestellt.
1. Säule: Europäische Gemeinschaft
2. Säule: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
3. Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Quelle: Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang (2007): Europa von A bis Z. Bonn, 32f.. -
Vertrag von Amsterdam
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Vertrag von Nizza
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