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Kriegende/ Kapitulation Deutschlands
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Marshallplan
verpflichtet die europäischen Länder zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit -
Gründung der NATO
Zwölf Länder bilden das Nordatlantische
Verteidigungsbündnis (NATO). -
Gründung des Europarates
Zehn Staaten -
Schumannplan
Franzö. Außenminister Robert Schuman schlägt die Bildung einer Montanunion vor: Die gesamte dt. und fr. Kohle- und Stahlproduktion
unter einer AUfsichtsbehörde
= „Geburtsurkunde“ der EU = als Europatag gefeiert. -
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Belgien, Frankreich, Bundesrepublik
Deutschland, Italien, Luxemburg und die
Niederlande haben vereinbart, die gesamte Kohle- und
Stahlproduktion einer unabhängigen „Hohen Behörde“
zu unterstellen (Pariser Vertrag vom 18. April 1951).
Damit entsteht die erste supranationale (überstaatliche)
Organisation in Europa. -
Pariser Verträge (EVG)
Scheitern der EVG wird die
Bundesrepublik in die NATO und die
neu geschaffene Westeuropäische Union
aufgenommen.
Welche erst 1954 durch die sechs Gründerstaaten unterzeichnet wurden. -
Gründung der Europäischen Wirtschafts- u. Atomgemeinschaft (EWG, EURATOM)
Die sechs Gründerstaaten unterzeichnen in Rom die Verträge
Ziel der wirtschaftlichen Integration ist die Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Eine gemeinsame Zollunion wird vereinbart; alle Hindernisse für den freien Güter-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sollen innerhalb der Sechsergemeinschaft beseitigt werden.
Die Europäische Atomgemeinschaft zielt auf den schnellen Ausbau der Kernindustrie. -
Europäischer Gerichtshof wird errichtet
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Europäische Gemeinschaft
Fusionsabkommen vom 08.04.1965 tritt in
Kraft: EGKS, EWG und EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengelegt.
Für alle drei „Gemeinschaften“, ein gemeinsamer Ministerrat, Kommission -
Zollunion
Schaffung eines Europ. Binnenmarktes
Die letzten Zölle innerhalb der EG verschwinden. -
Erweiterung der Gemeinschaft (Norderweiterung)
Großbritannien, Irland und Dänemark treten
der Europäischen Gemeinschaft bei.
9 Länder in der EG -
Europäische Währungssystem (EWS)
Europäische Währungssystem (EWS) tritt in Kraft. Es soll
stabile Wechselkurse innerhalb der Gemeinschaft (ohne GB)
garantieren.
Ziel: gemeinsame Finanzpolitik, Kursstabilisierung -
Erste Europawahl
In den neun Mitgliedsländern wählen die Bürger erstmals ihre Europa-Abgeordneten.Seitdem ist das Europäische
Parlament das einzige direkt von den Bürgern gewählte europäische Organ. -
Süderweiterung I
Griechenland tritt als zehntes Mitglied der EG bei. -
Süderweiterung II
Spanien und Portugal treten der Gemeinschaft bei.
= zwölf Mitglieder -
Flagge der EU
Der Kreis der zwölf Sterne auf
blauem Grund steht für Solidarität und
Harmonie zwischen den Völkern Europas. -
Vereinigung Deutschland
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Binnenmarkt Vollendung
Der gemeinsame Markt ohne Binnengrenzen wird verwirklicht. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der Gemeinschaft ist gewährleistet. Die „vier Freiheiten“
sollen den Wettbewerb unter den EG-Staaten stärken und den Wohlstand fördern. -
Kopenhagener Kriterien
Europäische Rat in Kopenhagen beschließt Kriterien für den Beitritt zur EU. Kritieren:
- stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- marktwirtschaftliche und wettbewerbsfähige Wirtschaft
- europäische Recht übernehmen und in nationales Recht umsetzen -
Vertrag von Maastricht
Vertrag von Maastricht tritt in Kraft, die sich aus drei Säulen zusammensetzt:
der EG, der GASP und der ZJIP. Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des Euro. Neu eingeführt wird die Unionsbürgerschaft mit EU-weitem Aufenthaltsrecht und Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen.
Eine Reihe von Bestimmungen sollen die Handlungsfähigkeit der EU nach außen und die Zusammenarbeit innerhalb der Union verbessern. -
Norderweiterung
Finnland, Schweden und Österreich treten der
Europäischen Union bei. -
Schenkener Abkommen
Die vom 14.06.1985 in Schengen (Luxemburg) getroffene Vereinbarung tritt in Kraft: An den Grenzen zwischen
den Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal werden keine Personenkontrollen mehr durchgeführt.
Die Kontrolle der Außengrenzen wird vereinheitlicht
und verstärkt, die polizeiliche Zusammenarbeit ausgebaut. -
Vertrag von Amsterdamm
Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.
Ziel: Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten. -
Vertrag von Nizza
Aushandeln der Vertragsinhalte -
Der Euro
Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen ist die letzte
Stufe der Währungsunion erreicht.
Der Euro wird in zwölf EU-Staaten alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. -
Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft.
Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über geänderte Zusammensetzung der Kommission und neue Stimmengewichtung
im Ministerrat (ab November 2004). -
Osterweiterung I
Die fünf mitteleuropäischen Staaten Polen, Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn, die drei baltischen
Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Mittelmeerinseln
Malta und Zypern treten der Europäischen Union bei. -
Osterweiterung II
Beitritt Bulgarien und Rumänien. Die EU umfasst jetzt 27 Staaten mit rund 500 Millionen Bürgern. -
Vertrag von Lissabon
Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.
Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments und die Abstimmungsregeln in der Union geändert.
Für EU-Gesetze wird ab 2014 eine doppelte Mehrheit
(der Mitgliedstaaten und der Be völkerung) maßgeblich sein. -
Beitritt Koratien
28 Mitgliedsstaat -
Euroeinführung
Litauen führt den Euro ein. -
Brexit
52% der Wähler in England stimmen für einen Austritt aus der EU