Menschenrechte

By Quentix
  • AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

    UNO verabschiedet die erste international geregelte Erklärung zu Menschenrechten. Diese ist das Resultat vieler Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten. Dementsprechend ist sie zur Interpretation offen formuliert. Enthält 30 Artikel (Gliederung Schutz der Person, Verfahrensrechte, klassische Freiheitsrechte und wirtschaftliche/soziale/kulturelle Rechte). Diese Rechte gelten für jeden Menschen.
  • Internationale Konvention zur Beseitigung von Rassendiskriminierung

    Wurde in Kraft gesetzt, da Sozial- und Zivilpakt sich verzögerten.
  • Sozialpakt

    Ost-West-Konflikt hatte weitere internationale Abkommen schwierig gestaltet. Dieser Pakt war der erste, der gelang (Angenommen wurde er schon 10 Jahre vorher). Darin enthalten sind. Recht auf Arbeit, Existenzsicherung, kulturelle und wissenschaftliche Rechte und Diskriminierungsverbot. 145 Staaten haben unterzeichnet und verpflichten sich diese umzusetzen (AEMR war nur eine Erklärung, deshalb nicht verpflichtend). Vertragsstaaten müssen regelmässig Auskunft über die Einhaltung geben.
  • Zivilpakt

    Zweiter Pakt tritt 3 Monate später in Kraft. Garantiert klassische Menschenrechte und Grundfreiheiten (Rechte zum Schutz persönlichen Integrität, Freiheitsrechte, Verfahrensrechte, Politische Rechte und Minderheitsrecht). Bildet zusammen mit Sozialpakt Universal bill of rights.
  • Universal bill of rights (Sozial- und Zivilpakt)

    Macht AEMR grösstenteils rechtsverbindlich.
  • Konvention über die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau

    Trat in Kraft um Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in den Vertragsstaaten zu erreichen.
  • Die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

    Verhinderung von Folter und Verletzung der Integrität des Körpers und Seele von allen Personen.
  • Konvention über die Rechte des Kindes

    Schutz von unter 18 Jährigen.
  • Kritik

    Bei all diesen Konventionen steht die Selbstkontrolle im Zentrum. Die Vertragsstaaten müssen regelmässig Auskunft zur Lage der jeweiligen Konvention geben, sie können jedoch nach belieben auch gewisse Punkte aus den Konventionen abschwächen, was die Legitimität jener verwässert.