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Das erste Anwerbeabkommen mit Italien.
Mit dem Wirtschaftswunder der Bundesrepublik wurden immer mehr Arbeitnehmer gesucht, die auf dem inländischen Markt nicht mehr zu finden waren. Und so schloss die Bundesrepublik am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab. -
Period: to
Mehr Anwerbeabkommen mit andere europäische Länder.
Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem ehemaligen Jugoslawien (1968). -
Gastarbeiter Nummer 1 million
1964 wurde der millionste Gastarbeiter – Armando Rodrigues aus Portugal – feierlich vom damaligen Bundesinnenminister begrüßt. Er bekam ein Moped. -
Die Ölkrise.
Und 1973 führte die sich abzeichnende Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp. Das "Gastarbeiterproblem" war damit aber keinesfalls gelöst: Zwar sank die Zahl ausländischer Arbeitnehmer, aber die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer stieg an. -
10% Ausländer.
Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik erreichte Ende 2014 mit 10 Prozent den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen des Ausländerzentralregisters (AZR) 1967. Damit liegt Deutschland über dem EU-Durchschnitt von 6,7 Prozent. In der Schweiz dagegen betrug der Ausländeranteil 24,3 Prozent, in Luxemburg gar 45,3 Prozent. Staaten wie Bulgarien, Polen oder Rumänien haben hingegen einen Ausländeranteil von unter einem Prozent.